Allgemeine Bedingungen für den Fahrradverleih
Artikel 1: Begriffsbestimmungen
In diesen Bedingungen gelten die folgenden Definitionen:
- Mieter: die Person, die ein Fahrrad vom Vermieter mietet.
- Vermieter: Meesterknecht Fietsen V.O.F. mit Sitz in der Voorstraat 29 a, in Woudenberg.
- Huurfiets: das Fahrrad, das dem Mieter vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird.
- Mietvertrag: der Vertrag zwischen dem Mieter und dem Vermieter über die Nutzung des Fahrrads.
Artikel 2: Mietdauer
1. Die Mietdauer wird bei Abschluss des Mietvertrages vereinbart.
2. Der Mieter hat das Fahrrad zum vereinbarten Zeitpunkt in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Wird das Fahrrad nach Ablauf der Mietzeit nicht zurückgegeben, kann der Vermieter zusätzliche Kosten in Rechnung stellen.
Artikel 3: Miete und Zahlung
1. Der Mieter hat den bei der Buchung angegebenen Mietpreis zu zahlen.
2. Die Zahlung hat sofort bei der Anmietung zu erfolgen.
3. Wenn der Mieter das Fahrrad länger als vereinbart mietet, wird die zusätzliche Mietdauer zum dann gültigen Tarif berechnet.
Artikel 4: Nutzung des Fahrrads
1. Der Entleiher ist verpflichtet, das Fahrrad sorgfältig zu benutzen.
2. Der Mieter ist verpflichtet, bei der Benutzung des Fahrrads alle Verkehrsregeln und gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
3. Das Fahrrad darf nur zu Freizeitzwecken oder für die eigene Fortbewegung des Mieters genutzt werden. Es ist nicht gestattet, das Fahrrad an Dritte zu verleihen oder zu vermieten.
4. Der Mieter ist verpflichtet, den Reifendruck auf dem richtigen Niveau zu halten (oder halten zu lassen).
5. Der Mieter muss das Fahrrad sauber zurückgeben.Artikel 5: Haftung und Verlust
Artikel 5: Haftung und Verlust
1. Der Mieter haftet für Schäden am Fahrrad während des Mietzeitraums, es sei denn, der Schaden ist auf normale Abnutzung zurückzuführen.
2. Bei Verlust oder Beschädigung des Fahrrads oder des Zubehörs durch den Mieter kann der Vermieter die Kosten für Reparatur oder Ersatz in Rechnung stellen.
3. Der Mieter ist verpflichtet, Diebstahl bei der Polizei anzuzeigen und den Vermieter unverzüglich zu informieren. Die Aushändigung des Schlüssels ist wichtig.
Artikel 6: Instandhaltung und Reparaturen
1. Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass zu Beginn der Mietzeit ein ordnungsgemäß funktionierendes Fahrrad zur Verfügung steht.
2. Im Falle von Mängeln, die die Nutzung des Fahrrads verhindern, muss der Mieter den Vermieter unverzüglich informieren. Der Vermieter wird dann versuchen, das Problem zu lösen.
Artikel 7: Annullierung und Änderungen
1. Wenn der Mieter den Mietvertrag kündigt, kann der Vermieter je nach Zeitpunkt der Kündigung eine Stornogebühr verlangen. Siehe Recron-Bedingungen.
2. Änderungen der Mietdauer können nur in Absprache mit dem Vermieter vorgenommen werden und hängen von der Verfügbarkeit der Fahrräder ab. Hierfür kann eine Gebühr erhoben werden, die ebenfalls vom Zeitpunkt der Änderung abhängt.
Artikel 9: Privatsphäre und Daten
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten des Mieters in Übereinstimmung mit der geltenden Datenschutzgesetzgebung. Diese Daten werden ausschließlich für die Durchführung des Mietvertrages verwendet.
Artikel 10: Anwendbares Recht und Streitigkeiten
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem niederländischen Recht.
2. Alle Streitigkeiten, die sich aus dem Mietvertrag ergeben, werden dem zuständigen Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem der Vermieter seinen Sitz hat.